FRANCISZEK PIESIK

Zwei Tage zuvor hatte er nachts in einem Ruderkahn unbemerkt die Oder und die Grenze zwischen Polen und der DDR überquert. Obwohl er sofort zur Eilfahndung ausgeschrieben wurde, konnte er unerkannt den Berliner Raum erreichen.[2] Seine Flucht ist sorgfältig geplant und verrät spezielle Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten. Bei Hennigsdorf, im Hafen der „Betriebssportgemeinschaft Baumechanik“, entwendet Piesik ein Motorboot, das einmal Dienstboot der in diesem Abschnitt zuständigen Grenzeinheit gewesen ist. Die Betriebssportgemeinschaft und die Grenzer, kann daraus geschlossen werden, stehen offenbar auf gutem Fuß; oftmals wurden derart grenznahe Zivilisten auch als „freiwillige Helfer“ der Grenztruppen geworben.[3] Mit diesem Boot fährt Franciszek Piesik zunächst in südliche Richtung. Er müßte eine Landzunge umfahren, um auf den See und über die Grenze zu kommen. Wird er dabei als Flüchtling erkannt und muß seinen ursprünglichen Plan ändern? Piesik jedenfalls legt an der Landzunge an, die den Kanal vom Niederneuendorfer See trennt und ein für Ortsunkundige lebensgefährliches Sumpfgebiet darstellt.
„Nach Überwinden der Insel durchschwamm er den Havelsee“, heißt es lapidar in der Tagesmeldung der NVA.[4] Am Ufer hat er alles hinterlassen, was ihn beim Schwimmen gehindert hätte: unter anderem eine Jacke und eine Aktentasche. Warum hätte er die Tasche mit persönlichen Unterlagen bei sich haben sollen, wenn die Flucht so geplant war? Vermutlich hatte der Flüchtende ursprünglich nicht vor, das Boot zu verlassen und ins Wasser zu steigen, um das rettende West-Berliner Ufer zu erreichen. Die Grenze verläuft in der Mitte des Sees. Vom einen Seeufer zum anderen hat Piesik eine Distanz von ca. 200 bis 300 Metern zu überwinden; und Mitte Oktober hat das Wasser kaum mehr als 10 Grad. – Der NVA-Tagesbericht legt den „Grenzdurchbruch“ auf 18.15 Uhr fest; um diese Zeit müssen die DDR-Grenztruppen Piesiks Fluchtversuch spätestens bemerkt bzw. seine am Ufer zurückgelassenen Sachen gefunden haben. Oder haben sie ihm tatsächlich dabei zugesehen, wie er Richtung Westen schwamm? In einer Auswertung des Vorfalls rügt die NVA-Stadtkommandantur die „Nichteinhaltung bestehender Weisungen“ und die „Nichtanwendung der Schusswaffe zur Festnahme oder Vernichtung des Gegners“. Und noch etwas, nämlich „Vertrauensseligkeit“.[5] Vermutlich haben die Grenzer Piesik zunächst nicht für einen Flüchtling, sondern für einen jener vertrauenswürdigen Wassersportler gehalten, deren Boot er fuhr.
„Ein Schusswaffengebrauch durch ‚NVA’ in dem in Rede stehenden Zeitraum ist nicht bekannt geworden“, heißt es im West-Berliner Polizeibericht.[6] Was hat sich an diesem Abend im Niederneuendorfer See abgespielt? Hat man ihn verfolgt, gesucht, hat er sich unter Wasser, im morastigen Schilfgürtel, vor den Grenzern verborgen? Wahrscheinlich ist Franciszek Piesik wegen Unterkühlung und Entkräftung ertrunken. Elf Tage später wird sein Leichnam von West-Berlin aus entdeckt und geborgen, seine Atemwege sind bis in die Lungen voller Schlamm, er weist aber keine Merkmale äußerer Gewaltanwendung auf.[7]
Nun beginnt ein langwieriges Zerren mit polnischen Behörden um die Leiche des Flüchtlings. Es vergehen zweieinhalb Monate, bevor die polnische Militärmission eine Personenbeschreibung und Fingerabdrücke zur Verfügung stellt, erst jetzt kann der Tote zweifelsfrei identifiziert werden.[8] Ein halbes Jahr nach seinem Tod wird Franciszek Piesik auf dem Friedhof Berlin-Heiligensee beigesetzt.[9]
Da es keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gibt, verzichtet die Berliner Staatsanwaltschaft Mitte 1996 auf die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
Was den 24-Jährigen zur Flucht bewog, ist bislang ebenso wenig bekannt wie die genauen Umstände seines Todes.
[Text: Martin Ahrends/Udo Baron]
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[1] Vgl. Bericht der West-Berliner Polizei, 31.10.1967, in: StA Berlin, Az. 27 AR 56/95, Bd. 1, Bl. 41.
[2] Vgl. Tagesmeldung Nr. 289/67 der NVA/Kommando der Grenztruppen/ODH, 14./15.10.1967, in: BArch, GT 1755, Bl. 174/75.
[3] Vgl. hierzu und zum Folgenden: Operative Tagesmeldung Nr. T 290/67 der NVA/Stadtkommandantur Berlin/Abteilung Operativ, 17.10.1967, in: BArch, VA-07/6042, Bl. 31/32.
[4] Ebd., Bl. 31.
[5] Ebd., Bl. 32.
[6] Bericht der West-Berliner Polizei vom 13.12.1967, in: StA Berlin, Az. 27 AR 56/95, Bd. 1, Bl. 97.
[7] Bericht der West-Berliner Polizei vom 31.10.1967, in: StA Berlin, Az. 27 AR 56/95, Bd. 1, Bl. 99.
[8] Vgl. Bericht der West-Berliner Polizei vom 16.1.1968, in: StA Berlin, Az. 27 AR 56/95, Bd. 1, Bl. 101.
[9] Vgl. Vermerk der West-Berliner Polizei vom 18.4.1968, in: StA Berlin, Az. 27 AR 56/95, Bd. 1, Bl. 103.

